Rentenstärkungsgesetz – reicht das wirklich für eine sichere Rente?

Das Rentenstärkungsgesetz wird politisch häufig als wichtiger Meilenstein dargestellt, um das deutsche Rentensystem zukunftsfähig zu machen. Doch wenn man sich die tatsächlichen Auswirkungen genauer anschaut, stellt sich für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine berechtigte Frage: Reicht das Rentenstärkungsgesetz wirklich aus, um Altersarmut zu verhindern?

Fakt ist: Die gesetzliche Rente gerät seit Jahren unter Druck. Der demografische Wandel sorgt dafür, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung, was die Rentenkassen zusätzlich belastet. Das Rentenstärkungsgesetz kann diese strukturellen Probleme nicht vollständig lösen – es kann sie bestenfalls abfedern.

Genau an diesem Punkt kommt die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ins Spiel. Das Rentenstärkungsgesetz erkennt erstmals deutlich an, dass die bAV eine zentrale Rolle bei der Schließung der Rentenlücke einnimmt. Dennoch bleibt die Verantwortung stark beim Einzelnen: Wer keine zusätzliche Vorsorge betreibt, wird im Alter deutlich weniger finanzielle Sicherheit haben.

Viele Menschen unterschätzen dabei, wie groß die Versorgungslücke tatsächlich ist. Selbst gut verdienende Arbeitnehmer müssen damit rechnen, dass ihre gesetzliche Rente nur einen Bruchteil des letzten Nettoeinkommens abdeckt. Die betriebliche Altersvorsorge bietet hier einen der effektivsten Hebel, da sie steuerlich gefördert wird und oft mit einem Arbeitgeberzuschuss kombiniert ist.

Kritisch zu betrachten ist allerdings, dass das Rentenstärkungsgesetz zwar Anreize schafft, aber keine echte Verpflichtung zur umfassenden Vorsorge vorsieht. Gerade Beschäftigte in kleinen Betrieben oder mit häufigen Arbeitgeberwechseln nutzen die bAV noch immer zu selten. Dabei sind moderne bAV-Modelle heute deutlich flexibler, portabler und transparenter als noch vor einigen Jahren.

Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur ein Instrument für Arbeitnehmer, sondern auch für Unternehmen ein strategisches Werkzeug. In Zeiten von Fachkräftemangel kann eine gut strukturierte bAV ein entscheidender Faktor für Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität sein. Das Rentenstärkungsgesetz unterstützt diesen Ansatz, geht aus meiner Sicht aber noch nicht weit genug.

Zusammenfassend lässt sich sagen

Das Rentenstärkungsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber keine Lösung im Alleingang. Ohne eine bewusste Entscheidung für zusätzliche Vorsorge, insbesondere über die betriebliche Altersvorsorge, wird es für viele Menschen finanziell eng im Ruhestand. Wer sich frühzeitig informiert, verschiedene bAV-Durchführungswege vergleicht und die steuerlichen Vorteile nutzt, kann jedoch aktiv gegensteuern.

Meine persönliche Einschätzung

Das Rentenstärkungsgesetz sollte als Weckruf verstanden werden. Nicht nach dem Motto „Der Staat regelt das“, sondern vielmehr als Aufforderung, sich eigenverantwortlich mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen – idealerweise in Kombination aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersvorsorge und privater Vorsorge.

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